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   OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20.A   

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OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A (https://dejure.org/2020,20408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 AsylG § 36 Abs. 4 AufenthG § 60 Abs. 5
    "Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO"; Georgien; "Situation für Rückkehrer"; "häusliche Gewalt"; HIV; "alleinerziehende Frau"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    8 Soweit die Klägerin vorträgt, dass im Rahmen der bisherigen Prüfung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG, die Rückkehrsituation der Klägerin als schwer erkrankte, alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern nicht hinreichend gewürdigt worden sei und sich dabei auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 - aufgestellten Leitsätze und Prüfungsmaßstäbe bezieht, begründet dies im Ergebnis ebenfalls keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beklagten zu § 60 Abs. 5 VwGO sowie der Abschiebungsandrohung.
  • BVerwG, 26.07.2017 - 1 VR 6.17

    Antrag der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage eine andere Entscheidung bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 VR 6.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 A 494/20

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; unwirksame Ladung; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 2 B 255/20
    3 a. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist im von der Antragstellerin eingeleiteten Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO das zuständige Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO, weil hier unter dem Aktenzeichen 2 A 494/20.A das Verfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 Rn. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Nach Eingang der Berufung in dem zugehörigen Hauptsacheverfahren (12 S 632/21) ist er das Gericht der Hauptsache i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.07.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 142; für den Fall eines Berufungszulassungsverfahrens BVerwG, Beschluss vom 04.11.2021 - 6 AV 9/21 -, juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.03.2021 - 7 B 10450/21 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 2 A 494/20

    Georgien; Abschiebungsverbot; alleinerziehende erkrankte Frau; medizinische

    Der Senat hat den Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO mit Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 B 255/20.A - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte des Verfahrens 2 B 255/20.A, die beigezogene Verwaltungsakte des Bundesamtes sowie auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 48/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 46/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 49/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 04.03.2022 - 6 B 47/22

    Afghanistan: Dublin Polen: keine systemischen Mängel wegen Ukraine-Krieg

    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.7.2020 - 2 B 255/20.A -, juris Rn. 4; VG München, B. v. 28.12.2021 - M 5 S7 21.50744 -, juris Rn. 9).
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